Ideen, Erfindungen und Patente

Wie aus Ihren Ideen, Erfindungen und durch Patente eine reale Vermarktung entsteht

Die Vermarktung und Patentierung von Erfindungen

Was ist eigentlich ein Patent?
Ein Patent kann nur auf Antrag vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt werden, wenn die Vorraussetzungen wie z.B. Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit für eine technische Erfindung erfüllt sind. Ein Patent ist ein Verbotsrecht gegenüber Dritten. Die Sicherung geistigen Eigentums auf die Entwicklung von Innovationen mit dem Ziel der Vermarktung. Ohne Einwilligung des Patentinhabers ist Dritten u.a. die Herstellung oder Verwendung und der gewerbliche Gebrauch der unter Patentschutz stehenden Erfindung untersagt.

Die Sicherung und Vermarktung Ihrer Erfindung ist ein Thema, die nicht einfach ist und gut durchdacht sein sollte, und mit der sich ein einzelner privater Erfinder genauso beschäftigen muss, wie kleine und mittelständische Unternehmen oder Großfirmen. Letztere haben feste bereits durchstrukturierte Abläufe und Massnahmen für diesen Prozess von der Erfindung zum fertigen Artikel beim Käufer.

Es sind oftmals die privaten Erfinder und Entwickler, also die innovativen Unternehmer von Morgen und auch die kleineren und mittelständischen Betriebe, die sich eine Marktlücke im globalen Wettbewerb erschließen möchten, aber trotzdem die nicht wissen, welche Abhandlungen mit dem Ziel zum fertigen Produkt notwendig sind und in welcher Reihenfolge diese abzugearbeiten sind.

Der beste Schutz durch Ihr Patent

Der erste Schritt zum Schutz ist die Anmeldung zum Patent

Das Deutsche Patent und Markenamt beschreibt auf die Frage nach der Wirkung des Patentes: „Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Der Patentinhaber erhält damit ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann er verbieten. Das Patent ermöglicht es, wirtschaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen.

Im Gegenzug erwachsen dem Patentinhaber auch gesetzliche Verpflichtungen. Mit der Patentanmeldung stimmt er zu, dass seine Erfindung veröffentlicht wird. Ein Patent kann damit anderen Erfindern als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen. Siehe auch: http://www.dpma.de/patent/index.html

Ihre Erfindung ist durch die Patentierung 20 Jahre geschützt

Ein Patent entsteht nicht automatisch mit Anmeldung Ihrer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ihre Erfindung kann erst dann tatsächlich patentiert werden, wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen wurde. Erst mit der Patenterteilung setzt Ihr Schutz- und Verbietungsrecht ein.

Zunächst sei erwähnt, dass bereits die Anmeldung Patentschutz gewährt, sobald die Anmeldung beim deutschen Patent und Markenamt (als bestätigt) eingegangen ist. Hier zu Lande gilt das Recht des Schnelleren: Wer zuerst kommt, malt zuerst, bekommt somit das Patent zugesprochen. Nicht nur aus diesem Grund ist daher eine sofortige Anmeldung vorteilhaft, bevor es ein Anderer tut..

Das Patent verleiht Schutz des geistigen Eigentums. Kommt es z.B. dazu, dass ein Nachahmer bzw. Patentverletzer die nach dem eigenen Patent gefertigten Produkte in der Öffentlichkeit präsentiert, reicht eine einfache sogenannte Einstweilige Verfügung, um hier die eigenen Interessen am Produkt zu schützen. Die Patentbestätigung in der Hand, ein kurzer Besuch beim örtlichen Amtsgericht und weniger als €200 Gebühren verhelfen hier bereits zum Recht. Ausserdem sehr wirksam ist es, Kunden des Patentverletzers die Nutzung der erworbenen Technologie zu untersagen. In beiden Fällen steigert die Motivation des Patentverletzers, mit dem eigentlichen Erfinder oder Patentinhaber zu kooperieren.

Was kostet ein Patent?

Eine Patentanmeldung und Patenterteilung verursacht natürlich Kosten und Gebühren, die dem Patentamt gezahlt werden. Für ein deutsches Patent mit Gültigkeit in Deutschland fallen ab 01.01.2005 folgende Kosten an:

Anmeldung 60 EUR
Recherche 250 EUR
Prüfungsantrag 150 EUR
Prüfungsantrag inkl. Recherche 350 EUR
Patenterteilung jetzt kostenlos
Jahresgebühren ab 3.-20. Jahr steigend 70 - 1.940 EUR

Zu den Kosten vor dem Patent und Markenamt kommen Anwaltsgebühren zwischen ca. 1.000 - 2.500 EURO für ein Patent.
Patentanmeldungen in anderen Ländern unterliegen den ländereigenen Gebührenordnungen für Ämter und Anwälte. Daten ohne Gewehr.

Die Vermarktung Ihrer Idee

Der Prozess von der Entwicklung bis hin zur Vermarktung Ihres Patentes ist mit dem Schutz vor Nachbauer nur ein Baustein zum Ziel. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:Die patentierte Entwicklung einfach selbst vermarkten. Das ist einleuchtend ohne viel Zwischenhändler, die alle ein Stück vom Kuchen abhaben möchten ein guter Weg, braucht allerdings die nötigen Kontakte zur Industrie und Produktionsfirmen, um dieses auch mit dem angestrebten Ziel umzusetzen. Oftmals fehlt es dem Entwickler oder Erfinder als One-Man-Gründer und kleineren Unternehmen an Wissen und Möglichkeiten, um diesen Prozess in die Wege zu leiten.

Entweder sucht der Erfinder und späterer Patentinhaber einen Investor oder einen innovativen Partner, der Umsetzung vorantreibt.  Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Es ist ddennoch sehr schwierig, die passenden Partner ins Boot zu holen, die richtige Präsentation zu gestalten und den gewünschten Anforderungen dieser Partnern Rechnung zu tragen und zudem die erwartete Qualität zu liefern. Dies liegt oftmals nicht im Wissenspotentials des Entwicklers oder Erfinders.Die patentierte Entwicklung einfach verkaufen, warum nicht!

Hier trifft die hohe Erwartung am Kaufpreises des Erfinders auf das mögliche Potential der Entwicklung für einen kaufinteressenten. Der Erfinder möchte verständlicherweise seine Erfindung mit größtmöglichem Ertrag an den Mann bringen. Der Interressent aber rechnet bereits jetzt die Gewinnspanne durch einen möglichst niedrigen Einstiegspreis. Hier sind viele Gespräche und Verhandlungen notwendig und für beide Seiten förderlich, um den Gegenüber von der Einzigartigkeit zu überzeugen. Beide Seiten müssen sich zur Einigung preislich erheblich annähern. Zu beachten ist hierbei, dass nach dem Verkauf auf alle Rechte verzichtet wird. Der Erfinder hat dadurch keine Handhabe und kein Bestimmungsrecht mehr, was mit seiner Entwicklung geschieht, und vor allem ob überhaupt etwas passiert. Manchmal verlaufen gute Erfindungen im Sande, da die Kosten das Vermarktungs-Budget der Firma übersteigt.Die patentierte Entwicklung lizenzieren lassen.

„Dreimal lizenziert ist besser als einmal verkauft“, sagte auch schon ein Microsoft Lizenz-Guru zwischen Bill Gates und Steve Jobs. Recht hat er wohl! Lizenzierungen zeichnen sich dadurch aus, dass das Kostenlevel für einen Lizenznehmer zur Umsetzung der Entwicklung relativ gering ist. Dennoch bleiben die Hauptrechte beim Erfinder. Eine Möglichkeit zur Vermarktung ohne viel Risiko für beide Seiten. Die Laufzeiten sowie alle weiteren Bedingungen sind von beiden Seiten während der Lizenz-Verhandlungen frei verhandelbar!