Schutz seiner Idee

Geistiges Eigentum schützen!

Täglich werden überall in Deutschland neue Erfindungen und Innovationen entwickelt:
in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Schulen und von freien Erfindern. Diese Erfindungen sind Grundlagen für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - aber nur dann, wenn sie auch tatsächlich wirtschaftlich genutzt werden. Ziel des BMWi ist die kommerzielle Nutzung von möglichst vielen guten Erfindungen.

Es richtet sich daher an alle, die mit der Patentierung und Verwertung von Erfindungen zu tun haben. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen rund um das Thema "Patente". Auch finden Sie hier Ansprechpartner für die Patentierung und Verwertung Ihrer Erfindungen.

 

Patentschutz

Patente und andere gewerbliche Schutzrechte schützen geistig-kreative Leistungen vor Nachahmung. Der Inhaber eines Patents kann grundsätzlich jedem anderen die Nutzung seiner Erfindung untersagen und sich bei Missbrauch rechtlich dagegen wehren. Gleichzeitig sind Patente und Gebrauchsmuster eine gute Grundlage, Erfindungen rechtssicher zu verwerten.

Patentanmeldung

Der Erfinder erhält ein Patent nur, wenn er beim zuständigen Patentamt einen Antrag auf Erteilung eines Patents stellt und dieser positiv beschieden wird.

  • Patente mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland werden im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt in München erteilt. Anträge können auch in den Zweigstellen Jena und Berlin eingereicht werden, sowie bei zahlreichen Patentinformationszentren, die durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt sind.

  • Für Patente in Europa ist grundsätzlich das Europäische Patentamt (EPA) in München zuständig. Das europäische Patenterteilungsverfahren richtet sich dabei nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und ist vom Verfahren zur Erteilung eines deutschen Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt unabhängig.
  • Für internationale Patente nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) ist die WIPO als internationale Behörde (World Intellectual Property Organisation) zuständig. Anträge für eine internationale Patentanmeldung können jedoch ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Durch diese zentrale Anmeldung entfällt die Anmeldung in jedem einzelnen Vertragsstaat des PCT und erleichtert damit das Verfahren erheblich.

Das Verfahren ähnelt sich bei diesen Behörden und lässt sich grob wie folgt gliedern:

  1. Antragstellung

  2. Formale Prüfung des Antrags

  3. Prüfung des Patents mit umfassender Recherche zum Stand der Technik

  4. Prüfungsbescheid mit Prüfungsergebnis

  5. Erteilung des Patents

  6. Veröffentlichung in der Patentschrift

  7. Gebührenzahlung zur Aufrechterhaltung des Patentschutzes

Je nach Verfahrensart wird die Patentanmeldung nach Ablauf einer bestimmten Frist offengelegt. Damit erlangt jedermann die Möglichkeit, von der Patentanmeldung Kenntnis zu erlangen, auch wenn das gesamte Antrags- und Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Quelle:  Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)